Informationen unserer Schulelternvertretung

 

Kreiselternvertreter-Versammlung, 12.03.2012

Ort: Staatliche Regelschule 6 “Lessingschule”, Nettelbeckufer 25
Versammlungsleiter: Herr Pohl, Vorsitzender der Elternvertreter der Regelschulen
Gast: Horst Wilde (Staatliches Schulamt Erfurt)

Themen:

1. Schulsozialarbeiter an Regelschulen:

An unserer Schule ist Herr Christoph Stecher, Mitarbeiter des Jugendhauses "Erfurter-Brücke" im Rahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit tätig.
Seine Sprechzeiten sind am Schaukasten im Hausflur und auf der Schulhomepage (Kooperationspartner) veröffentlicht.
Außerhalb der benannten Zeiten steht er nach Absprache zur Verfügung. Nutzen Sie den Lehrersprechtag zu einem Informationsgespräch mit ihm.

2. Info aus dem Schulamt:

Mietvertrag “Schulamt Erfurt” als Außenstelle, besteht bis Ende 2012, da in Weimar noch keine Umbauarbeiten vollzogen wurden.
Referat IV: Fr. Dr. Bräutigam, Ansprechpartner für Regelschulen: Hr. Wilde (bis Juli 2012), Hr. Sachse

Für Thüringen sind 600 neue Lehrerstellen geplant, die aufgrund der neuen Schulform “Gemeinschaftsschule” zu besetzen sind.
Davon 14 Lehrer an Regelschulen für das Schuljahr 2012/13.
Ma/Ph zu besetzen, entwickelt sich zu einem Problem, nachfolgend auch die Fächer Naturwissenschaft, Fremdsprachen und Sport.

3. Berufswahlpass:

Bitte die Mappe sorgfältig führen. Bei Bewerbungen lassen sich Erfurter Firmen die Mappen zeigen. Bewerbung und Lebenslauf werden im Rahmen des WRT-Unterrichts geschrieben.
Einblick in die Mappe z.B. zum Lehrersprechtag oder Elternabend vereinbaren.

4. Kompetenztest-Bewertung:

Eine unmittelbare Bewertung der Schülerleistungen in den Kompetenztests durch Noten ist nicht vorgesehen. Die Leistungen können jedoch bei der Bewertung der Jahresleistung im Rahmen der pädagogischen Verantwortung des Lehrers Berücksichtigung finden. (www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/informationen/vergleiche/kompetenztest/content.html)

5. Versetzungsgefährdung:

Bei dem Vermerk “versetzungsgefährdet” steht die Schule in der Pflicht, eine geeignete Förderung einzuleiten.
Bsp.: In Klasse 5 und 7 gibt es keine “Sitzenbleiber”. Bei Versetzungsgefährdung sollte rechtzeitig eine geeignete Förderung eingeleitet werden.

 6. 10jährige Vollzeitschulpflicht: ThürSchulG § 17-24

(1) Die Vollzeitschulpflicht dauert zehn Schuljahre. Sie kann durch das Überspringen einer Klassenstufe verkürzt werden. Ein drittes Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase wird auf die Dauer der Vollzeitschulpflicht nicht angerechnet.
(2) Ein Schulpflichtiger, der nach zehn Schulbesuchsjahren den Hauptschulabschluss oder den Qualifizierenden Hauptschulabschluss nicht erreicht hat, darf im unmittelbaren Anschluss daran mit Genehmigung des Schulleiters und nach Anhörung der Klassenkonferenz in einem elften Schulbesuchsjahr die Regelschule, die Gemeinschaftsschule, die Gesamtschule oder das Berufsvorbereitungsjahr an der Berufsschule weiter besuchen; in besonderen Ausnahmefällen kann das zuständige Schulamt zum Erwerb des Hauptschulabschlusses auch den weiteren Besuch in einem zwölften Schulbesuchsjahr genehmigen. Die Aufnahme kann abgelehnt werden, wenn zu erwarten ist, dass dadurch die Sicherheit oder die Ordnung des Schulbetriebs oder die Verwirklichung der Bildungsziele der Schule erheblich gefährdet ist.


Schulelternsprecherin

Simone Felsberg