Informationen
unserer Schulelternvertretung
Kreiselternvertreter-Versammlung, 12.03.2012
Ort: Staatliche Regelschule 6 “Lessingschule”,
Nettelbeckufer 25
Versammlungsleiter: Herr Pohl, Vorsitzender der Elternvertreter der Regelschulen
Gast: Horst Wilde (Staatliches Schulamt Erfurt)
Themen:
1.
Schulsozialarbeiter an Regelschulen:
An unserer Schule ist Herr Christoph Stecher,
Mitarbeiter des Jugendhauses "Erfurter-Brücke" im Rahmen der schulbezogenen
Jugendsozialarbeit tätig.
Seine Sprechzeiten sind am Schaukasten im Hausflur und auf
der Schulhomepage (Kooperationspartner) veröffentlicht.
Außerhalb der benannten Zeiten steht er nach Absprache zur
Verfügung. Nutzen Sie den Lehrersprechtag zu einem Informationsgespräch mit ihm.
2.
Info aus dem Schulamt:
Mietvertrag “Schulamt Erfurt” als Außenstelle,
besteht bis Ende 2012, da in Weimar noch keine Umbauarbeiten vollzogen wurden.
Referat IV: Fr. Dr. Bräutigam,
Ansprechpartner für Regelschulen: Hr. Wilde (bis Juli 2012), Hr. Sachse
Für Thüringen sind 600 neue Lehrerstellen geplant,
die aufgrund der neuen Schulform “Gemeinschaftsschule” zu besetzen sind.
Davon 14 Lehrer an Regelschulen für das Schuljahr 2012/13.
Ma/Ph zu besetzen, entwickelt sich zu einem Problem,
nachfolgend auch die Fächer Naturwissenschaft, Fremdsprachen und Sport.
3.
Berufswahlpass:
Bitte die Mappe sorgfältig führen. Bei Bewerbungen
lassen sich Erfurter Firmen die Mappen zeigen.
Bewerbung und Lebenslauf werden im Rahmen des WRT-Unterrichts geschrieben.
Einblick in die Mappe z.B. zum Lehrersprechtag oder
Elternabend vereinbaren.
4.
Kompetenztest-Bewertung:
Eine unmittelbare Bewertung der
Schülerleistungen in den Kompetenztests durch Noten ist nicht vorgesehen. Die
Leistungen können jedoch bei der Bewertung der Jahresleistung im Rahmen der
pädagogischen Verantwortung des Lehrers Berücksichtigung finden.
(www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/informationen/vergleiche/kompetenztest/content.html)
5.
Versetzungsgefährdung:
Bei dem Vermerk “versetzungsgefährdet” steht die
Schule in der Pflicht, eine geeignete Förderung einzuleiten.
Bsp.: In Klasse 5 und 7 gibt es keine “Sitzenbleiber”. Bei
Versetzungsgefährdung sollte rechtzeitig eine geeignete Förderung eingeleitet
werden.
6.
10jährige
Vollzeitschulpflicht:
ThürSchulG § 17-24
(1) Die Vollzeitschulpflicht
dauert zehn Schuljahre. Sie kann durch das Überspringen einer Klassenstufe
verkürzt werden. Ein drittes Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase wird auf
die Dauer der Vollzeitschulpflicht nicht angerechnet.
(2) Ein Schulpflichtiger, der nach zehn Schulbesuchsjahren
den Hauptschulabschluss oder den Qualifizierenden Hauptschulabschluss nicht
erreicht hat, darf im unmittelbaren Anschluss daran mit Genehmigung des
Schulleiters und nach Anhörung der Klassenkonferenz in einem elften
Schulbesuchsjahr die Regelschule, die Gemeinschaftsschule, die Gesamtschule oder
das Berufsvorbereitungsjahr an der Berufsschule weiter besuchen; in besonderen
Ausnahmefällen kann das zuständige Schulamt zum Erwerb des Hauptschulabschlusses
auch den weiteren Besuch in einem zwölften Schulbesuchsjahr genehmigen. Die
Aufnahme kann abgelehnt werden, wenn zu erwarten ist, dass dadurch die
Sicherheit oder die Ordnung des Schulbetriebs oder die Verwirklichung der
Bildungsziele der Schule erheblich gefährdet ist.
Schulelternsprecherin
Simone Felsberg