Anforderungen an die Schulsportbekleidung

 

 Sehr geehrte Eltern,

die Schulsportbekleidung ist eine Arbeitsbekleidung die notwendig ist, um den Anforderungen an das Fach Sport Rechnung zu tragen. Die Schulsportbekleidung muss hygienische, funktionale und sicherheitstechnische Aufgaben erfüllen. In erster Linie soll sie die Gesundheit der Sportler schützen und gleichzeitig zur Bewältigung der gestellten sportlichen Anforderungen dienen.

Aus diesen Gründen richte ich mich mit nachfolgenden Informationen an Sie, damit Sie bei der Ausstattung Ihres Kindes/ Ihrer Kinder eine kleine Hilfestellung und einige Hinweise zu den gestellten Forderungen unsererseits erhalten.

1. Sportbekleidung (Wechselgarderobe, die nur zur Sportstunde angezogen wird):
Geeignet sind alle typisch auf den Sport ausgerichteten Oberbekleidungen, wie Sporttrikots, T-Shirts (ohne Reißverschluss), Turnhose (kurz/lang), Jogging-Anzug, usw.

2. Sportschuhe:
Nicht die modische Erscheinungsform sollte die Kaufentscheidung vordergründig beeinflussen. Es werden z. B. "Hochplateau-Schuhe" in modernem Sportschuh-Look als Tennis- oder Hallenschuh angeboten. Diese fordern nahezu Fußgelenkverletzungen heraus, da u. a. ein sicherer Stand z.B. beim Gerätturnen oder bei Ballspielen nicht gewährleistet ist. Lassen Sie sich bei der Wahl des Sportschuhs bitte unbedingt durch den Fachhandel beraten.

3. Schmuckelemente:
Die Anordnungen des für Bildung zuständigen Ministeriums bleiben unverändert: Ringe, Ketten und Uhren sind vor dem Sportunterricht abzulegen. Ringe und Ohrstecker können auch, in Absprache mit dem Sportlehrer, abgeklebt werden. Pflaster ist hierzu selbständig mitzubringen. Dies gilt gleichbedeutend für Schmuckelemente in Nase, Lippen usw. (z.B. Piercing).
Dem Sportlehrer obliegt die Entscheidung, ob auf Grund nicht zu entfernenden Schmucks eine gefahrlose Teilnahme am Unterricht möglich ist. Wird durch den Sportlehrer entschieden, dass eine Teilnahme an sportlichen Übungen aus gesundheitlicher Sicht nicht möglich ist, erfolgt die Leistungsbewertung entsprechend.

4. Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme am Sportunterricht ist das Erscheinen in kompletter Sportbekleidung. Dem Sportlehrer obliegt die endgültige Entscheidung, ob die vorhandene Sportbekleidung vollständig bzw. geeignet ist, um gefahrlos und sicher am Sportunterricht teilnehmen zu können. Sie werden als Eltern umgehend informiert, wenn es bzgl. der Sportbekleidung Beanstandungen gibt.

5. gesundheitliche Beeinträchtigungen:
Voraussetzung für eine Nichtteilnahme am Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen ist die Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung durch einen Arzt oder durch Sie als Erziehungsberechtigte. Geht der Stundenumfang der Entschuldigung über eine vom Sportlehrer nicht mehr zu vertretende Zeit hinaus oder gibt es Zweifel am Inhalt der Entschuldigung, kann durch den Sportlehrer bzw. durch die Schulleitung ein ärztliches Attest verlangt werden.

6. Eigenschaften der Sohle von Turnschuhen:

Aufzählung

abriebfest

Aufzählung

rutschhemmend

Aufzählung

flach

Bitte helfen Sie Ihrem Kind/ Ihren Kindern und uns durch die Beachtung o. g. Hinweise gesund und erfolgreich am Sportunterricht teilzunehmen.

Für Rückfragen stehen Ihnen gerne unsere Sportlehrer und die Schulleitung zur Verfügung.

Heiko Schein
Schulleiter