Verhalten bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur und von der Schule

Sehr geehrte Eltern,

ich möchte Ihnen hiermit einige Informationen im Zusammenhang mit dem Transport mittels öffentlicher Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn) der EVAG zwischen Wohnort und Schule zukommen lassen.

Gleichzeitig bitte ich Sie um Unterstützung bei der Einhaltung grundlegender Verhaltensregeln Ihres Kindes/Ihrer Kinder.

1. Fahrschüler halten sich bis zum Eintreffen des öffentlichen Verkehrsmittels nur im Bereich der ausgewiesenen Haltestellen auf dem Bürgersteig/ Fahrbahnsteig auf.

2. Die Fahrschüler warten bis zum Stillstand des öffentlichen Verkehrsmittels auf dem Bürgersteig/ Fahrbahnsteig und Betreten die Fahrbahn erst nach Stillstand des öffentlichen Verkehrsmittels im Haltestellenbereich.

3. Den Anweisungen des Fahrzeugführers ist unbedingt Folge zu leisten, damit eine sichere und pünktliche Fahrt gewährleistet werden kann.

4. Beim Einsteigen in die öffentlichen Verkehrsmittel ist die notwendige Umsicht und Rücksicht zu waren, vor allem gegenüber Schülern niederer Klassen.

5. Während der Fahrt verweilen die Schüler an ihrem Aufenthaltsplatz im Schulbus/ Straßenbahn.

6. Eine Verschmutzung und Beschädigung der öffentlichen Verkehrsmittel ist dringend zu vermeiden.

7. Eine Beaufsichtigung der Fahrschüler durch das Lehrpersonal erfolgt nicht.


Bei schlechtem Wetter wird bis zum Eintreffen der Busse vor dem Schulgelände eine Aufenthaltsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Der Fahrzeugführer übt während seiner Fahrtätigkeit das Hausrecht aus.

Demzufolge ist es ihm möglich zur Abwendung von Gefahr und zur Herstellung der allgemeinen Sicherheit und Ruhe geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Den Transportunternehmen ist im Einverständnis mit dem Schulträger und der Schule vorbehalten, bei Vorlage entsprechender Gründe, die die Sicherheit und den Transport wiederholt gefährden, Schüler auch auf Dauer vom Transport auszuschließen. Die Eltern werden hierüber schriftlich durch den Träger der Schülerbeförderung bei der Stadtverwaltung Erfurt informiert.

Grundlage ist §14 Abs. 4 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).

 

Heiko Schein
Schulleiter