Anforderungen an die Schulsportbekleidung
Sehr geehrte Eltern,
die Schulsportbekleidung ist eine Arbeitsbekleidung die notwendig ist, um den Anforderungen an das Fach Sport Rechnung zu tragen. Die Schulsportbekleidung muss hygienische, funktionale und sicherheitstechnische Aufgaben erfüllen. In erster Linie soll sie die Gesundheit der Sportler schützen und gleichzeitig zur Bewältigung der gestellten sportlichen Anforderungen dienen.
Aus diesen Gründen richte ich mich mit nachfolgenden Informationen an Sie, damit Sie bei der Ausstattung Ihres Kindes/ Ihrer Kinder eine kleine Hilfestellung und einige Hinweise zu den gestellten Forderungen unsererseits erhalten.
1. Sportbekleidung
(Wechselgarderobe, die nur zur Sportstunde angezogen wird):
Geeignet sind alle typisch
auf den Sport ausgerichteten Oberbekleidungen, wie Sporttrikots, T-Shirts (ohne
Reißverschluss), Turnhose (kurz/lang), Jogging-Anzug, usw.
2. Sportschuhe:
Nicht die modische
Erscheinungsform sollte die Kaufentscheidung vordergründig beeinflussen. Es
werden z. B. "Hochplateau-Schuhe" in modernem Sportschuh-Look als Tennis- oder
Hallenschuh angeboten. Diese fordern nahezu Fußgelenkverletzungen heraus, da
u. a. ein sicherer Stand z.B. beim Gerätturnen oder bei Ballspielen nicht
gewährleistet ist. Lassen Sie sich bei der Wahl des Sportschuhs bitte unbedingt
durch den Fachhandel beraten.
3. Schmuckelemente:
Die Anordnungen des
für Bildung zuständigen Ministeriums bleiben unverändert: Ringe, Ketten und Uhren
sind vor dem Sportunterricht abzulegen. Ringe und Ohrstecker können auch, in
Absprache mit dem Sportlehrer, abgeklebt werden. Pflaster ist hierzu selbständig
mitzubringen. Dies gilt gleichbedeutend für Schmuckelemente in Nase, Lippen usw.
(z.B. Piercing).
Dem Sportlehrer obliegt die
Entscheidung, ob auf Grund nicht zu entfernenden Schmucks eine gefahrlose
Teilnahme am Unterricht möglich ist. Wird durch den Sportlehrer entschieden,
dass eine Teilnahme an sportlichen Übungen aus gesundheitlicher Sicht nicht
möglich ist, erfolgt die Leistungsbewertung entsprechend.
4. Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme am Sportunterricht ist das Erscheinen in kompletter Sportbekleidung. Dem Sportlehrer obliegt die endgültige Entscheidung, ob die vorhandene Sportbekleidung vollständig bzw. geeignet ist, um gefahrlos und sicher am Sportunterricht teilnehmen zu können. Sie werden als Eltern umgehend informiert, wenn es bzgl. der Sportbekleidung Beanstandungen gibt.
5. gesundheitliche
Beeinträchtigungen:
Voraussetzung für eine
Nichtteilnahme am Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen ist die Vorlage
einer schriftlichen Entschuldigung durch einen Arzt oder durch Sie als
Erziehungsberechtigte. Geht der Stundenumfang der Entschuldigung über eine vom
Sportlehrer nicht mehr zu vertretende Zeit hinaus oder gibt es Zweifel am Inhalt
der Entschuldigung, kann durch den Sportlehrer bzw. durch die Schulleitung ein
ärztliches Attest verlangt werden.
6. Eigenschaften der Sohle von Turnschuhen:
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Bitte helfen Sie Ihrem Kind/ Ihren Kindern und uns durch die Beachtung o. g. Hinweise gesund und erfolgreich am Sportunterricht teilzunehmen.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne unsere Sportlehrer und die Schulleitung zur Verfügung.
Heiko Schein
Schulleiter