Informationen über den Prozess zur Anfertigung der Projektarbeit

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

Schüler der 10. Klasse, die den Realschulabschluss anstreben, haben eine Projektarbeit anzufertigen (Grundlage: §47a Thüringer Schulordnung).
Der Erstellungsprozess beginnt schon im 2. Schulhalbjahr der Klassenstufe 9.

1. Ziel der Projektarbeit

Ziel der Arbeit ist die Anfertigung eines eigenen oder gemeinschaftlichen Produkts auf Grundlage der Teamarbeit der gebildeten Projektarbeitsgruppe und des genehmigten Themas. Dabei können auch Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche in der Freizeit/bei einem Hobby angeeignet wurden, genutzt und eingebracht werden.
Die Projektarbeit endet mit einer Präsentation, bei der du mit deinem Team die Arbeitsergebnisse darstellst und verteidigen musst. Um die Projektarbeit erfolgreich bewältigen zu können, ist es notwendig, eine vereinbarte Arbeits- und Ergebnisorganisation in der Projektarbeitsgruppe verbindlich und abrechenbar zu formulieren. Nutze dazu dein persönliches PA-Heft (Berichts- und Pflichtenheft: dieses wird einmalig kostenfrei zur Verfügung gestellt).

2. Hinweise zur Arbeitsweise

Die Projektarbeit ist außerhalb des Unterrichts anzufertigen.

Die Gruppenbildung erfolgt durch die Schüler (3 bis max. 5 Schüler) selbst. Das Thema sowie die jeweiligen individuellen Teilthemen beantragen die Schüler schriftlich zur Genehmigung beim Schulleiter.

Bei einer Teamarbeit ist es besonders wichtig, sich einen gemeinsamen Zeit- und Aufgabenplan zu erarbeiten, welcher auch unbedingt einzuhalten ist.

2.1. Grobstruktur zur Zeitplanung:

1. Bis Ende Schuljahr Klasse 9: Gruppenzusammensetzung, Genehmigung des Hauptthemas und des individuellen Teilthemas, Bezeichnung des konkreten Produkts, erste Informationsrecherchen, Erstellung der Grobgliederung,
2.
Bis Dezember - Kl.10: Arbeit am Produkt, parallel dazu Erstellung der Dokumentation des Arbeitsprozesses,
3. Bis Januar/Anfang Februar - Kl. 10: Fertigstellung des Produktes und der Dokumentation über den Arbeitsprozess
Abgabetermin (Dokumentation des Arbeitsprozesses und Produkt): bis einen Monat nach Erhalt der Halbjahreszeugnisse Klasse 10 (Termin wird vom Schulleiter festgelegt)
4. Ab März - Klasse 10: Vorbereiten der Präsentation
5. Ab März des Schuljahres Klasse 10: Präsentation (Termin wird vom Schulleiter festgelegt)

Zum Nachweis der erbrachten Leistungen bist du angehalten, das persönliche Berichtsheft zu führen, da es in deine Bewertung mit einbezogen wird.

Solltest du während deiner Arbeit Fragen haben, so sind neben deinem Betreuer auch die anderen LehrerInnen deiner Schule gern nach Absprache bereit, dir zu helfen, soweit sie es können.

2.2. Allgemeiner Aufbau der Dokumentation zum Arbeitsprozess:

- Titelblatt/Deckblatt:
   
o Hauptthema, Teilthema, Ort, Datum, Vor- und Nachnamen

- Gliederung/ Inhaltsverzeichnis:
   
o Überschriften/Teilüberschriften mit Seitenangabe

- Vorwort/Einleitung:
   
o Begründung der Themenwahl (persönliche Beweggründe zur Entscheidungsfindung)
   
o Abgrenzung von den anderen Gruppenmitgliedern (insbesondere wenn die Projektarbeitsgruppe eine gemeinsame Dokumentation verfasst)

- Hauptteil:

- Schlussteil:
    Beschreibung offener Fragen, die z.B. wegen des Umfangs nicht bearbeitet werden konnten, Anregung zu Diskussionen, persönlicher Wert der Arbeit, ...

- Quellenverzeichnis:

- ggf. Anhänge (Tabellen, zusätzliche Fotos, Messreihen, Fragebögen einschließlich der ausgefüllten Bögen, usw.),

- Persönliche Erklärung:
"Ich erkläre hiermit, dass ich meine Ergebnisse zur Projektarbeit (Dokumentation zum Arbeitsprozess, eigenes Produkt) ohne unerlaubte Hilfe verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe.

Ort, Datum, Unterschrift"


2.3. Form der schriftlichen Dokumentation:

- DIN A 4 Papier; im Hefter, Binden ist nicht notwendig
- Empfehlung: Maschinenschrift
   
o Seitenaufbau nach DIN 5008
   
o Schriftart: Arial oder Times New Roman
   
o Überschriften: 14 pt fett, Textschrift:12 pt
   
o Seitennummerierung
  
     Beachte: Keine „Datencollage“ verschiedener Internetseiten oder Literaturkopien
   
o ggf. Nummerierungen beachten
   
o einheitliche Gestaltung
   
o Bilduntertitel
   
o Quellennachweise
- angemessene äußere Gestaltung


2.4. Umfang der schriftlichen Dokumentation:

Der Umfang der Dokumentation zur Projektarbeit ist von der Themenstellung abhängig und wird in Absprache mit dem Betreuer festgelegt. Als Richtwert gelten ca. 12 A4-Seiten (einschl. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, etc).

Zu Beachten: Umfragen sind grundsätzlich durch den Schulleiter zu genehmigen!

Der Schwerpunkt der Projektarbeit liegt nicht in der Dokumentation des Arbeitsprozesses, sondern in der Erstellung des Produktes. Es kann auch ein Produkt als Gruppenergebnis entstehen. Es muss dann aber eindeutig der Eigenanteil jedes Gruppenmitglieds an der Erstellung des Produkts nachweisbar und erkennbar sein.

 Heiko Schein
Schulleiter