Sehr geehrte Eltern/Sorgeberechtigte,

 

ich möchte Ihnen hiermit einige Informationen im Zusammenhang mit den Anforderungen und organisatorischen Rahmenbedingungen zum Sportunterricht zukommen lassen.

Gleichzeitig bitte ich Sie um Ihre Unterstützung bei der Umsetzung und Einhaltung notwendiger Verhaltensregeln Ihres Kindes, damit der Sportunterricht unfallsicher durchgeführt und eine Ihrem Kind angemessene individuelle Leistungserhebung erfolgen kann.

1.     Aus hygienischen sowie Arbeitsschutzgründen ist eine Teilnahme am Sportunterricht nur mit sportgerechter Kleidung (Sporthose, Sportoberteil und Turnschuhe mit einer abriebfesten Sohle, die nicht als Straßenschuhe verwendet werden) möglich.

2.     Ohne Sportkleidung ist eine Teilnahme an sportpraktischen Leistungserhebungen nicht zulässig. Dies kann mit der Note 6 bewertet werden. Ein Nachholen der Leistungserhebung wird auf Initiative der Schülerin/ des Schülers in Übereinkommen mit dem Sportlehrer zu einem zeitnah festgelegten Termin ermöglicht. In diesem Fall erhält die Schülerin/ der Schüler die Note entsprechend ihrer/seiner erbrachten Leistung. Das Nachholen hat bis spätestens zum Ende des Stoffgebietes zu erfolgen.

3.     Die Bewertung innerhalb der Stoffgebiete setzt sich zusammen aus einer Leistungsnote (Leistungskontrollen) und einer Einschätzung der praktischen Mitarbeit, Einsatzbereitschaft, sportlicher Fairness, Vollständigkeit der Sportkleidung usw. Diese Leistungseinschätzung kann bei Bedarf individuell für die Schülerin/ den Schüler um einen Grad nach oben oder unten verändert werden (ThILLM: "Bewertung von Schülerleistungen im Schulsport"). Diese Veränderung ist der Schülerin/ dem Schüler zu begründen.

4.     Um Verletzungen vorzubeugen, sind Uhren und Schmuckgegenstände, auch Ohrstecker, Piercings, etc. während des Sportunterrichts abzulegen oder gegen Gefährdung zu sichern. Lange Haare und Haare, die das Sichtfeld einschränken, sind zu fixieren.

5.     Befreiung vom Sportunterricht:

-      Eine Befreiung vom Sportunterricht erfolgt wegen Krankheit oder Verletzung nur mit einer schriftlichen Entschuldigung der Sorgeberechtigten oder ärztlichem Attest.

-      Wiederholte, nicht offensichtliche gesundheitliche Beeinträchtigungen bedürfen einer ärztlichen Sportbefreiung (Attest).

-      Kurzfristig auftretendes Unwohlsein ist dem Sportlehrer vor Beginn der Sportstunde oder sofort in der Sportstunde mitzuteilen. In diesem Fall entscheidet der Sportlehrer über die Teilnahme/ weitere Teilnahme am Sportunterricht. Die Sorgeberechtigten werden im Wiederholungsfall, so keine schriftliche Entschuldigung nachgereicht wird, vom Sportlehrer über die Nichtteilnahme wegen Unwohlseins informiert.

-      Liegt eine Entschuldigung zur Sportbefreiung durch die Sorgeberechtigten nicht vor, entscheidet der Sportlehrer über die Art der Teilnahme und den Umfang an den Sportübungen.

 

 

 

Silke Sturm

Schulleiterin