1.
Während des Schulbetriebs (7:45 Uhr – 15:00
Uhr) ist das Handy ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren.
Dies gilt für alle Unterrichtszeiten,
einschließlich der 5-Minuten-Pausen, Frühstückspause, Freistunden und
Toilettengänge.
Ausnahme: In der Hofpause (11:15 Uhr – 11:45
Uhr) ist die Nutzung erlaubt.
2.
Die
Wegnahme störender/gefährlicher Gegenstände durch die Schule ist nach § 51 Abs.
6 Satz 2 und 3 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) möglich:
"Die
Schule ist befugt, den Schülern Gegenstände, die den Unterricht oder die
Ordnung der Schule stören können oder stören, wegzunehmen und sicherzustellen.
Über den Zeitpunkt der Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet der
Schulleiter."
3.
Jegliche
Datenaufzeichnungen (Fotos, Videoaufnahmen, etc.) mit Hilfe von Privatgeräten in
der Schule, auf dem Schulgelände bzw. zu genehmigten Schulveranstaltungen sind ohne
Genehmigung durch die Schulleiterin untersagt.
4.
Die
Nutzung kann im Unterricht vorübergehend gestattet werden, sofern eine
Lehrkraft ausdrücklich eine Erlaubnis erteilt. Die Benutzung durch die
Schülerin/ den Schüler ist in diesem Fall dennoch freiwillig. Die Einhaltung
des Datenschutzes ist sicherzustellen, jegliche Datenaufzeichnungen sind
unzulässig (s. Punkt 3).
Für
die Bedienung und Nutzung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist grundsätzlich
der Eigentümer/Besitzer des mobilen Endgerätes verantwortlich.
Silke Sturm
Schulleiterin