Elterninformation zum Umgang mit mobilen Endgeräten (z.B. Handy, Smartwatch) während des Schulbetriebs

 

1.       Während des Schulbetriebs (7:45 Uhr – 15:00 Uhr) ist das Handy ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren.

Dies gilt für alle Unterrichtszeiten, einschließlich der 5-Minuten-Pausen, Frühstückspause, Freistunden und Toilettengänge.

Ausnahme: In der Hofpause (11:15 Uhr – 11:45 Uhr) ist die Nutzung erlaubt.

2.       Die Wegnahme störender/gefährlicher Gegenstände durch die Schule ist nach § 51 Abs. 6 Satz 2 und 3 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) möglich:

"Die Schule ist befugt, den Schülern Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören, wegzunehmen und sicherzustellen. Über den Zeitpunkt der Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet der Schulleiter."

3.       Jegliche Datenaufzeichnungen (Fotos, Videoaufnahmen, etc.) mit Hilfe von Privatgeräten in der Schule, auf dem Schulgelände bzw. zu genehmigten Schulveranstaltungen sind ohne Genehmigung durch die Schulleiterin untersagt.

4.       Die Nutzung kann im Unterricht vorübergehend gestattet werden, sofern eine Lehrkraft ausdrücklich eine Erlaubnis erteilt. Die Benutzung durch die Schülerin/ den Schüler ist in diesem Fall dennoch freiwillig. Die Einhaltung des Datenschutzes ist sicherzustellen, jegliche Datenaufzeichnungen sind unzulässig (s. Punkt 3).

 

Für die Bedienung und Nutzung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist grundsätzlich der Eigentümer/Besitzer des mobilen Endgerätes verantwortlich.

 

 

 

Silke Sturm
Schulleiterin