Rauchverbot in Schulen und öffentlichen Einrichtungen

 

Sehr geehrte Eltern/Sorgeberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

seit einigen Jahren ist das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Schulen, durch den Gesetzgeber verboten.

Dieses Rauchverbot betrifft in unserem Fall alle an Schule Beteiligten (Schüler, Lehrer, technische Angestellte, Gäste, Dienstleister usw.).

Dies bedeutet, dass auf dem Schulgelände und schultangierenden Orten und Bereichen ein grundsätzliches Rauchverbot besteht.

Schultangierende Orte sind für alle schulbeteiligte Personen Orte von genehmigten Schulveranstaltungen.

Für Schüler gilt das Rauchverbot ebenso auf den Wegen und an den Orten außerhalb der Schulanlage, die für genehmigte Schulveranstaltungen (z.B. Schulwanderungen, Sportveranstaltungen, Exkursionen, Unterrichtsgänge) genutzt werden.

 

Ich bitte Sie hiermit als Eltern/Sorgeberechtigte intensiv mit Ihrem Kind darüber zu sprechen und somit vorbeugend mitzuhelfen.

 

 

 

Silke Sturm

Schulleiterin